Wenn Vater und Mutter einen Babynamen suchen
Wenn offenkundig ist, dass ein Kind kommt, steht auch schnell eine wichtige Frage im Raum: Wie soll es heißen? Der Babyname ist zwar ein Angelegenheit von Vater und Mutter, jedoch jeder will es wissen, machen Vorschläge und beteiligen sich rege an der Namensfindung.
Als Babynamen bekommt das Kind die Wahl der Eltern sofort nach der Geburt. Das hat in erster Linie auch organisatorische Gründe, da ja die Entbindung ja dokumentiert werden muss. Nebst Geburtsort, Uhrzeit und Namen der Eltern werden diese Angaben sodann auch auf der Geburtsurkunde eingetragen. In der Regel ist es das Privileg der Kindesmutter, den Spross zum ersten Mal beim Namen zu nennen. Bloß vorab muss der Vorname erst einmal gefunden werden. Und dies ist gar nicht so leicht. Falls ein besonderes Kind einen besonderen Vornamen erhalten soll, wird es doppelt schwierig.
Die Mehrheit Eltern machen es sich halbwegs einfach. Entweder wird der Rufname der Mama oder des Vaters ausgesucht, der Vorname von Oma oder Opa oder eines anderen lieben Familienmitglieds, das die Eltern hierdurch ehren möchten. Ähnlich sind auch die Bestrebungen zu zu interpretieren, den neuen Erdenbürger nach einem VIP zu nennen. So soll dann der Babyname Ausdruck der Begeisterung für diesen Promi sein. Jedoch das geht nicht in jedem Fall.
Bei der Suche nach einem unorthodoxen Vornamen ist es ratsam, diverse Richtlinien zu berücksichtigen.
An erster Stelle steht das Wohl des Kindes und das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Im Wesentlichen darf der Rufname dem Nachwuchs nicht schaden. In Folge dessen sind verschiedene Namen direkt verboten, da sie den Heranwachsenden dem Spott preisgeben würden oder sogar nicht salonfähig sind. Asterix-Fans dürfen ihren Jungen nicht Verleihnix nennen, auch Satan ist unzulässig, dito Jesus oder Christus, und desgleichen Cezanne mit und ohne den Akzent. Zusätzliche Beispiele sind Heydrich, Holgerson sowie Tom Tom. Weswegen Eltern ihren Knirps Atomfred, Puhbert oder Störfried nennen möchten, möchte man lieber überhaupt nicht verstehen. Als nächstes existieren Namen, die inzwischen zwar erlaubt sind, doch nicht notwendigerweise zu empfehlen, beispielsweise Kain oder gar Judas. Aber auch Pumuckl darf der Sohn heißen. Bloß kann man nicht stets voraussehen, ob das Kind später hinsichtlich seines Namens ausgegrenzt wird. Die lange Zeit beliebten Vornamen Kevin und Chantal sorgen inzwischen nicht selten für spöttische Bemerkungen.
Selbstredend gibt es gleichfalls zugelassene Babynamen für das Töchterchen, zum Beispiel La Toya, Pfefferminze, Pippi (in Anlehnung an Pippi Langstrumpf) oder Chanel. Im Gegensatz dazu ist Dior zulässig, und zwar für beide Geschlechter. Während Pepsi-Cola nicht zulässig ist, geht Pepsi-Carola dagegen durch. Gleichfalls erlaubt sind die weiblichen Vrnamen Fanta sowie Windsbraut.
Eine andere Vorschrift legt fest, dass Bezeichnungen von Gegenständen, Ortsbezeichnungen oder Tierbezeichnungen nicht als Kindernamen in Frage kommen.
Außerdem muss klar erkenntlich klar sein, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt, gegebenenfalls durch einen zweiten Vornamen. So darf ein Bube nicht einfach bloß Kai, Micha oder Chris heißen. Kai-Uwe oder Kai-Werner hingegen sind ok. Bei Mädchen darf der Vorname Ronit oder Josephin nicht alleine verwendet werden.
Weiterhin muss der Name Vornamen-Charakter erkennen lassen. Bei schwedischen Namen wie Anderson beispielsweise streiten sich noch die Standesbeamten.
Gute Chancen haben die Eltern, falls der gewünschte Babyname schon irgendwo literarisch auftaucht. Kantorka nach einer Figur in der Geschichte Krabat ist folglich statthaft.
Wer sich gar nicht sicher ist, kann auf dem Standesamt nachfragen oder einen berufsmäßigen Namensberater beauftragen. Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache steht im Zweifelsfall zur Seite. Wem die telefonische Information nicht ausreicht, der kann sich gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro die Auskunft schriftlich bestätigen lassen. Im Regelfall billigen die Standesämter diese Bescheinigung.